Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Allgemeines

(1) Für die Leistungen der Denk GmbH ( im folgenden: Unternehmen ) gelten im unternehmerischen Verkehr ausschließlich die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB).

(2) Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn das Unternehmen diesen nicht ausdrücklich widerspricht.

(3) Die AGB des Unternehmens gelten auch für gleichartige Folgeverträge in der jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Fassung.

§ 2 Verpflichtungen

(1) Das Unternehmen verpflichtet sich, die vereinbarten Materialien in den von ihm aufzustellenden Behältern zu übernehmen. Die Behältergrößen werden unter Berücksichtigung der betrieblichen Bedürfnisse des Kunden festgelegt.

(2) Der Kunde hat für die Aufstellung der Behälter einen geeigneten Platz mit einer befestigten Zufahrt zur Verfügung zu stellen.

(3) Der Kunde ist verpflichtet dafür Sorge zu tragen, dass die Behälter nur mit den vereinbarten Materialien gefüllt werden. Befinden sich in einem Behälter andere Materialien, so haftet der Kunde für den daraus entstehenden Schaden, insbesondere Kosten die für Nachsortierung o.ä. oder für die Entsorgung der eingefüllten Abfälle.

(4) Der Kunde haftet während seiner Besitzzeit für alle Schäden an den bereitgestellten Behältern des Unternehmens sowie für deren Untergang ( z.B. durch Feuer ) oder Verlust, soweit der Schaden nicht durch das Unternehmen selbst verschuldet bzw. verursacht wurde.

(5) Der Kunde ist verpflichtet, die vom Unternehmen bereitgestellten Behälter nur entsprechend den vertraglichen Vereinbarungen zu befüllen. Die Kosten für Umladungen, die wegen Überfüllung oder Einbringung nicht vereinbarter Materialien erforderlich werden, gehen zu Lasten des Kunden.

(6) Kommt es zu einem unvorhergesehenen Ausfall des für die Auftragserfüllung vorgesehenen Fahrzeugs, so wird die Fahrt unverzüglich durch das Unternehmen nachgeholt. Für diesen Fall wird ein Schadenersatzanspruch des Kunden ausgeschlossen, sofern die Verspätung nicht auf grobem Verschulden des Unternehmens beruht.

(7) Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass die Behälter am vereinbarten Termin vom Unternehmen abgeholt werden können.

(8) Soweit und solange der Kunde vertragswidrig eine Mitwirkungsleistung nicht erbringt und dadurch die Leistungserbringung des Unternehmens verzögert, verhindert oder unzumutbar erschwert wird, wird die Leistungspflicht des Unternehmens entsprechend aufgeschoben. Wird eine solche Mitwirkung trotz Mahnung des Unternehmens unter angemessener Fristsetzung nicht erbracht, ist das Unternehmen zur fristlosen Kündigung berechtigt. Der Kunde ist dem Unternehmen zum Schadenersatz verpflichtet soweit dieser durch die pflichtwidrige Verweigerung von Mitwirkungshandlungen entsteht.

(9) Es ist ausschließlich der Kunde für eine evtl. erforderliche Sicherung ( Absperrung, Beleuchtung o.ä.) des vom Unternehmen bereitgestellten Containers verantwortlich, es sei denn das Unternehmen hat diese Verpflichtung ausdrücklich übernommen. Der Kunde ist verpflichtet erforderliche behördliche Genehmigungen wegen der Nutzung öffentlicher Verkehrsflächen zu erholen. Die Kosten für die Erteilung der Genehmigung hat der Kunde zu tragen. Der Kunde haftet für eine unterlassene Sicherung oder eine fehlende Genehmigung.
Gegebenenfalls hat er das Unternehmen von Ansprüchen Dritter freizustellen.

(10) Leistungsort (Altpapierverwertung, Vernichtung, Archivierung, Lagerung) ist der Sitz des Unternehmens.

§ 3 Datenschutz

(1) Das Unternehmen erbringt seine Leistungen entsprechend den gesetzlichen Datenschutzbestimmungen. Das Unternehmen beschäftigt ausschließlich Personen, die gemäß § 5 BDSG auf das Datengeheimnis verpflichtet und auf die Folgen einer Missachtung hingewiesen worden sind. Das Unternehmen trifft ausreichende organisatorische und technische Maßnahmen entsprechend § 9 BDSG.

(2) Das Unternehmen unterwirft sich hinsichtlich der Datenverarbeitung, sonstigen Nutzung, des Erfassens der Lagerung, des Transports, des Entsorgens und der Vernichtung der Datenträger den Weisungen des Kunden.

§ 4 Haftung

(1) Der Kunde hat die erbrachte Leistung bzw. die gelieferte Ware unverzüglich auf Mängel zu untersuchen und gegebenenfalls dem Unternehmen zu melden. § 377 HGB (Untersuchungs- und Rügepflicht) findet entsprechende Anwendung. Eine Mängelrüge nach Beginn der Verarbeitung ist ausgeschlossen.

(2) Das Unternehmen ist berechtigt, Gewährleistung unter Ausschluss aller anderen Gewährleistungsansprüche zunächst durch Nachbesserung zu erbringen. Schlägt die Nachbesserung fehl, hat der Kunde nach seiner Wahl die Rechte auf Herabsetzung des Preises (Minderung) oder Rückgängigmachung bzw. Kündigung des Vertrages ohne Einhaltung einer Frist. Diese Beschränkungen der Gewährleistungsfristen gelten nicht für Ansprüche wegen zugesicherter Eigenschaften. Geringere Mängel bzw. Qualitätsabweichungen begründen keine Ansprüche des Kunden.

(3) Die Haftung für Fahrlässigkeit und für Folgeschäden wird ausgeschlossen.

(4) Das Unternehmen hat eine Betriebshaftpflichtversicherung über einen Schadenshöchstbetrag von € 1.534.000,00 (Personenschäden) bzw. € 512.000,00 (Sachschäden) abgeschlossen, worauf sich seine Haftung der Höhe nach beschränkt.

(5) Eine Haftung des Unternehmens für Eingriffe oder Einwirkungen in die regelmäßige Arbeitsleistung, die auf höhere Gewalt oder Umstände zurückzuführen sind, wie z.B. Glatteis, Nebel, Hochwasser, Streik, Sperrung von Entsorgungsanlagen oder –Einrichtungen. In diesen Fällen steht dem Kunden kein Anspruch auf Schadenersatz oder Ermäßigung der Gebühren zu. Im Falle höherer Gewalt oder anderer erheblicher Leistungshindernisse, die das Unternehmen nicht wegen vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Handlung zu vertreten hat, wird das Unternehmen von seiner Leistungspflicht befreit.

(6) Gewährleistungsansprüche werden verkürzt auf ein Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn.

(7) Mängel sind schriftlich anzuzeigen.

§ 5 Vergütung und Vergütungsanpassung

(1) Es gelten die zwischen dem Kunden und dem Unternehmen vereinbarten Preise und Entgelte zuzüglich der am Tag der Leistungserbringung jeweils geltenden Mehrwertsteuer. Die Kosten für etwaige bare Auslagen, Gebühren für behördliche Genehmigungen oder Leistungen Dritter werden dem Kunden gesondert in Rechnung gestellt, sofern diese Leistungen nicht durch die Preisvereinbarung im Angebot enthalten sind.

(2) Erhebliche Änderungen durch äußere Einflüsse ( Maut, Abgaben, Gebühren o.ä.), die eine Preisanpassung notwendig machen, sind dem Kunden frühzeitig bekannt zu geben, um eine einvernehmliche Anpassung zu erzielen. Die Anpassung erfolgt unter Berücksichtigung von Treu und Glauben. Soweit eine Anpassung wirtschaftlich nicht zu vertreten ist, steht dem Unternehmen, das Recht zu, vom Vertrag zurückzutreten. Soweit vom diesem Recht Gebrauch gemacht wird, hat das Unternehmen den Kunden vom Rücktritt unverzüglich zu informieren und zwar auch dann, wenn mit dem Kunden zunächst eine Verlängerung vereinbart worden war.

(3) Kommunale oder durch Satzung erfolgte Gebührenerhöhungen erfolgen ab dem Tag des Inkrafttretens der Änderung.

§ 6 Zahlung

(1) Die – sofort fällige – Rechnung wird unmittelbar nach Leistungserbringung oder zum Monatswechsel ausgestellt und ist innerhalb von 14 Tagen nach Empfang ohne Abzug zahlbar.

(2) Bei Überschreitung der Zahlungsfrist werden Verzugszinsen geltend gemacht. Der Verzugszins beträgt bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher nicht beteiligt ist 8 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank.

(3) Hierdurch wird die Geltendmachung eines weiteren Schaden nicht ausgeschlossen.

(4) Die Geltendmachung eine Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrechts steht dem Kunden nur zu, soweit es sich um unstreitige oder rechtskräftig festgestellte Gegenforderrungen handelt.

§ 7 Eigentumsvorbehalt

(1) Das Unternehmen behält sich das Eigentum an der Ware vor, bis seine sämtlichen Forderungen gegen den Kunden aus der Geschäftsverbindung einschließlich künftig entstehender Forderrungen auch aus gleichzeitig oder später geschlossenen Verträgen beglichen sind.

(2) Wird die Vorbehaltsware verarbeitet, so erfolgt die Be- bzw. Verarbeitung der Ware für das Unternehmen, ohne dass daraus Verpflichtungen entstehen.

§ 8 Vertraulichkeit

(1) Sowohl das Unternehmen als auch der Kunde sind verpflichtet, alle Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse, von denen sie im Rahmen des Vertragsverhältnisses von dem anderen Vertragspartner Kenntnis erlang, streng vertraulich zu behandeln und nur für vertraglich vereinbarte Zwecke zu verwenden. Die Vertragsparteien verpflichten insbesondere hinsichtlich der gegenseitig eingeräumten Leistungskonditionen gegenüber Dritten Stillschweigen zu bewahren. Diese Verpflichtung gilt auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses weiter, solange die Informationen nicht öffentlich bekannt sind oder von dritter Seite ohne Geheimnisbruch und ohne Auferlegung einer Geheimhaltungsverpflichtung mitgeteilt werden.

§ 9 Änderungen/Teilunwirksamkeit

(1) Änderungen und Ergänzungen dieser Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart worden sind. Entgegenstehenden Bedingungen des Kunden werden ausdrücklich ausgeschlossen.

(2) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die rechtsunwirksame Bestimmung ist in einem solchen Fall durch eine rechtswirksame Bestimmung zu ersetzen, mit der der gewollte Zweck erreicht wird bzw. die dem gewollten Zweck möglichst nahe kommt.

§ 10 Gerichtsstand

(1) Für Rechtsstreitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit einem Vertrag zwischen dem Kunden und dem Unternehmen gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss der Rechtsnormen, die auf eine andere Rechtsordnung verweisen. Die Anwendung des UN-Übereinkommens über den internationalen Warenkauf ist ausgeschlossen.

(2) Der Erfüllungsort ist Atting

(3) Gerichtsstand ist der Sitz des Unternehmens.